Internationaler Gerichtshof erklärt Klimaschutz zum Menschenrecht

Internationaler Gerichtshof erklärt Klimaschutz zum Menschenrecht

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in einem bahnbrechenden Gutachten internationales Klimarecht gestärkt. Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, das 1,5-Grad-Limit einzuhalten, aus fossilen Brennstoffen auszusteigen und Emissionen möglichst ehrgeizig zu senken. Damit etabliert er eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als grundlegendes Menschenrecht. Maßstab für alle Klimaverpflichtungen ist die Generationengerechtigkeit.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Dies ist der Beginn einer neuen Ära der Klimaverantwortung auf globaler Ebene. Damit können Staaten und Unternehmen für völkerrechtswidrige Klimapolitik zur Rechenschaft gezogen werden. Das 1,5-Grad-Limit ist nicht länger ein politisches Wunschziel, sondern ein verbindlicher Maßstab. Staaten, die dagegen verstoßen, müssen sich auf Klagen und Schadensersatzforderungen einstellen. Das Gutachten wird auch nationalen Gerichten als Orientierung dienen, um künftige Generationen und die am stärksten von der Klimakrise betroffenen Menschen weltweit zu schützen. In unserer Verfassungsbeschwerde gegen das entkernte Klimaschutzgesetz werden wir die Bundesregierung auch an ihrer völkerrechtlichen Klimaschutzverantwortung messen.“

Hintergrund:

Das Gutachten ist nicht rechtlich bindend, jedoch messen viele nationale Gerichte den Entscheidungen des IGH erhebliches Gewicht bei.

Pressemitteilung von: Deutsche Umwelthilfe

Schon gelesen?  Wildbienen und Honigbienen - Synergien und Herausforderungen in der Imkerpraxis

Written by kais

Weltbienentag 2025 – Die Honigbiene im Zentrum unserer Zukunft

Weltbienentag 2025 – Die Honigbiene im Zentrum unserer Zukunft